BVfK-Wochenendticker 14. Mai 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

 

Bedeutsam: Der BVfK ist längst oben in der Politik angekommen.

 

Bericht aus Berlin: Folgt dem VW-Skandal eine Neuwagenschlichtungsstelle?

 

Neue Beschwerden über mobile.de:  Neuwagensuche mit diskriminierenden Einschränkungen?

 

Meinungsumfrage zum neuen mobile.de-Problem:

>>> https://www.bvfk.de/umfrage-neue-beschwerden-ueber-mobile-de/

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neuwagenhandel: Nachbesserungsversuche in Drittbetrieben im Blickpunkt!

 

Fotowettbewerb: Preise für die besten Bilder vom 11. großen BVfK-Kongress 2016

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn der BVfK vom Staatssekretär des Justizministers neben dem VDA, dem VDiK und dem ZDK als einer von vier Verbänden eingeladen und um die Bewertung des VW Skandals gebeten wird, wie auch, um mögliche Zukunftskonzepte zur Vermeidung solcher Probleme und deren Folgen zu erörtern, beweist dies, dass der BVfK ganz oben in der Politik angekommen ist und die Stimme unseres Verbandes Gewicht hat. Wenn wir allerdings dabei bereits an dritter Stelle genannt werden, so hat das wohl eher mit der alphabetischen Reihenfolge zu tun.

Dennoch wurde während der Erörterungen und Diskussionen, wie auch bei den eben so wichtigen Gesprächen am Rande der Veranstaltung deutlich, welche Wertschätzung der BVfK erfährt. Dies dürfte der Beweis dafür sein, dass sich konsequentes Qualitätsmanagement in vielfacher Hinsicht lohnt.

Sie, verehrte BVfK Mitglieder, tun Gutes und wir sprechen darüber.

Darauf sind wir stolz, denn es dient am Ende dazu, Ihre Einnahmen zu mehren und Sie gleichzeitig davor zu schützen, dass man Ihnen Ihr Wohlverdientes wieder abnimmt.

Dies alles bündelt sich im zentralen Anspruch unseres Verbandes:

"Alles Gute für Ihren Autohandel"

und natürlich: Schöne Pfingsttage!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

 

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Bild rechts: Die Nr. 37 in der Berliner Mohrenstraße ist Sitz des Justizministeriums von Heiko Maas.

Konsequenz des VW-Skandals:

 

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten beim Neuwagenkauf?

 

BVfK im Dialog mit dem Justizministerium.

Der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gerd Billen, hatte die vier bedeutenden Kfz-Verbände Deutschlands eingeladen, um mit diesen die Möglichkeiten einer gemeinsam von den Verbänden getragenen Schlichtungsstelle für Streitigkeiten beim Neuwagenkauf zu erörtern.

Eine solche Schlichtungsstelle könne nach Auffassung von Herrn Billen dazu beitragen, verloren gegangenes Vertrauen in die Automobilindustrie zurück zu gewinnen.

Zwar stehe seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 1. April 2016 allen Verbrauchern die Möglichkeit einer Streitschlichtung durch die Verbraucherschlichtungsstelle zur Verfügung, allerdings verfüge diese allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nicht über das erforderliche technische Spezialwissen für die Klärung des Vorhandenseins von Sachmängeln bei Neuwagen. Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle böte gegenüber der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle daher den Vorteil der Spezialisierung auf einen Fachbereich und den dort verfügbaren technischen Sachverstand, meinte der Staatssekretär.

Zunächst konnten wir die Auffassung korrigieren, dass es derzeit keine Schlichtungsstelle mit breiter Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Neuwagenkäufen gebe. Es ist zwar richtig, dass die Schiedsstelle des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) lediglich Streitigkeiten nur im Zusammenhang mit Reparaturen und Gebrauchtwagenkäufen schlichtet, die Schiedsstelle des Bundesverbandes freier Kraftfahrzeughändler (BVfK) befasst sich jedoch ggf. mit allen Konflikten zwischen seinen Mitgliedern und deren Kunden, also auch und insbesondere allen Problemen rund um den Autokauf, egal, ob es um gebrauchte oder neue Fahrzeuge geht.

Die Vertreter aller geladenen Verbände sahen keine dringende Notwendigkeit, eine solche gemeinsame Schlichtungsstelle einzurichten. Die Vertreter der Hersteller und des Vertragshandels beschrieben die Situation rund um den Neuwagenkauf als eher konfliktfrei, da Mängelrügen meist weit über das gesetzlich Geschuldete hinaus großzügig und kulant geregelt würden.

Der BVfK wies darauf hin, dass dies im Prinzip auch für die über den freien Handel verkauften Neuwagen gelte, sich allerdings in der Praxis durchaus Probleme ergeben, da sich der ursprünglich verkaufende Vertragshändler meist im europäischen Ausland befinde und es mit den Vertragshändlern am Wohnsitz der Käufer von EU-Importen öfters Schwierigkeiten gebe und auch Kulanzfragen restriktiver behandelt würden. Das gab uns die Möglichkeit, sowohl das Thema Marktbehinderung zu streifen, wie auch den grundsätzlichen Rückgriff auf den Hersteller zu fordern, da die freien Händler oft Leidtragende einer verschuldensunabhängigen Sachmängelhaftung seien.

Staatssekretär Billen kündigte daraufhin erfreulicherweise eine diesbezüglich bereits geplante gesetzliche Regelung an.

Die Runde verabschiedete sich mit der Absicht, die Standpunkte unter Berücksichtigung der neu gewonnenen Erkenntnisse zu überdenken und zunächst die Ergebnisse der Arbeit der bereits erwähnten allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle abzuwarten und auszuwerten. 

Die auch am Rande der Sitzung geführten Gespräche machten deutlich, wie hoch der Wert  von Schlichtungsstellen bei Politik, Verbraucherschutz und in der Öffentlichkeit angesiedelt ist. Das gilt auch im besonderen Maße für die BVfK-Schiedsstelle. Sie stärkt Ansehen und Vertrauen gleichermaßen, was sich positiv auf die Nachfrage auswirkt. Außerdem ist sie Teil der BVfK-Deeskalationsstrategie, die unnötige(n) Ärger und Kosten vermeidet.    

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Neue Beschwerden über mobile.de:

 

Neuwagensuche mit diskriminierenden Einschränkungen?

Wer bei mobile.de nach einem Neuwagen sucht und Angebote anfordern möchte, wird aufgefordert, gegebenenfalls seinen Wunsch nach Angeboten von freien Händlern oder EU-Neuwagen/Reimporten gezielt auszuwählen. Macht er dies nicht und lässt das entsprechende Feld frei, erhält er nur Neuwagenangebote deutscher Vertragshändler.

Das finden einige BVfK-Mitglieder diskriminierend und befürchten Umsatzrückgang durch Vorselektion der Interessentenströme.

Es gibt allerdings hierzu auch andere Meinungen. Man könnte ebenso die Ansicht vertreten, dass der Kunde gezielt auf die Möglichkeit günstigeren Neuwagenkaufs hingewiesen wird und man damit seinen Schnäppcheninstinkt weckt.

Was meinen die übrigen BVfK-Mitglieder?

Ist das ein wirkliches Problem und erleiden freie Händler durch diese Selektion Nachteile?

Sehen Sie durch diesen Hinweis eher eine positive Wirkung, da der Schnäppchensuchende gezielt zum freien Händler geführt wird?

Oder glauben Sie, dass sich die Vor- und Nachteile  dieser Selektionsmöglichkeit gegeneinander aufwiegen?

Sagen Sie uns also wieder mal Ihre Meinung, denn die ist uns sehr wichtig! Hier geht's zur Umfrage:

>>> https://www.bvfk.de/umfrage-neue-beschwerden-ueber-mobile-de/

Screenshot unten: Die kritisierte Selektionsmöglichkeit von mobile.de

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neuwagenhandel: Nachbesserungsversuche in Drittbetrieben im Blickpunkt!

Auf dem richterlichen Prüfstand standen jüngst die vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), dem Verband der Automobilindustrie (VDA) und dem Verband der internationalen Kfz-Hersteller (VDIK) für den Neuwagenverkauf empfohlenen Vertragsformulare.

Diese beinhalten anders als bei den Vertragsempfehlungen des BVfK eine Regelung, die Neuwagenkäufern erlaubt, zur Beseitigung von Mängeln auch so genannte autorisierte Drittbetriebe aufzusuchen, ohne den Verkäufer zuvor darüber zu informieren oder den angeblichen Mangel angezeigt zu haben.

Den Verkäufer müssen die Käufer erst dann unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war.

Weil eine Kundin diese Benachrichtigung des Verkäufers versäumte, urteilte das LG Darmstadt in seiner Entscheidung vom 01.02.2016, dass der Kaufvertrag über einen neuen BMW nicht rückabgewickelt werden dürfe.

Die Kundin hatte das Fahrzeug nach auftretenden Problemen am Automatikgetriebe in zwei Drittbetrieben vorgestellt. Dort konnte der Mangel jeweils nicht beseitigt werden.

Der grundsätzlich nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen mögliche Rücktritt war für diese Kundin jedoch nicht möglich.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, die Kundin habe es versäumt, den Mangel, wie im Vertrag vereinbart, nach dem ersten erfolglosen Versuch in einer Drittfirma beim Verkäufer anzuzeigen. Diese Anzeige beim Verkäufer sei notwendig, damit dieser noch vor Eintritt der "Rücktrittsreife" in die Lage versetzt werde, sich selbst um die Angelegenheit kümmern zu können.

- LG Darmstadt, Urt. v. 01.02.2016, Az. 1 O 295/13 –

Kommentar der BVfK-Rechsabteilung:

Nicht das Urteil selbst, sondern vielmehr die sehr kundenfreundliche Klausel in den Vertragsformularen der Konkurrenz kommt hier für den nicht täglich im Neuwagengeschäft agierenden Kfz-Händler möglicherweise überraschend daher.

So gilt doch in der Regel der Grundsatz, dass der Käufer bei jedem Defektauftritt zunächst den Verkäufer kontaktieren muss, um seine vermeintlichen Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden.

Die BVfK-Neuwagenverträge sehen eine vergleichbare Regelung aus gutem Grund nicht vor.

Der BVfK empfiehlt bei Mängelrügen, die Chance zu nutzen, „Herr des Geschehens“ zu werden und zu bleiben. Dazu gehört auch das Recht zur Überprüfung, wenn am Fahrzeug einmal etwas beanstandet wird. Dieses Recht gibt der Verkäufer durch Verwendung der hier streitgegenständlichen Klausel aus der Hand.

Ass.jur. Stefan Obert

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Bild oben: "Volles Schiff" - knapp 200 Teilnehmer beim großen BVfK-Kongress 2016

Fotowettbewerb: Die besten Bilder vom 11. großen BVfK-Kongress 2016 werden prämiert!

Wer hat die schönsten Fotos von diesem beeindruckenden Tag geschossen?

Die ersten drei Bilder werden mit 150,- / 100,- und 50,- Euro prämiert.

Einsendeschluss ist der 30.Mai 2016

Bitte senden Sie Ihre Bilder an:  info@bvfk.de

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